Die einen, die es nicht treffen würde, wünschen sich Vermögenssteuern. Die anderen, potenziell Betroffene, sehen darin aber nur ein Wunschdenken der einen.

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Zwei Drittel der Menschen in Österreich befürworten eine Steuer auf große Vermögen und höhere Steuern auf Unternehmensgewinne. Das zeigt eine neue Studie des Sora-Instituts im Auftrag des arbeitnehmernahen Momentum-Instituts, DER STANDARD hat berichtet. Doch die Erfahrung zeigt, dass dabei immer wieder unterschiedliche Steuerkonzepte vermischt werden. Ein Überblick über die möglichen Modelle.

Vermögenssteuer

Bei einer Vermögenssteuer, wie sie in Österreich 1993 abgeschafft wurde, wird geradeheraus das Vermögen ab einer bestimmten Schwelle besteuert. Der Gewerkschaft GPA schwebt beispielsweise vor, dass Nettovermögen (abzüglich Schulden) inklusive Immobilien ab einer Million Euro einer solchen Steuer unterliegen soll. Laut Gewerkschaft würde das drei bis vier Prozent der österreichischen Haushalte betreffen. Die Steuer wäre progressiv gestaltet. Zwischen einer und zwei Millionen würde sie 0,5 Prozent betragen und bei höherem Vermögen auf bis zu 1,5 Prozent steigen.

In der Praxis jedenfalls wäre die Ausgestaltung kompliziert. Unter anderem gilt es, bei Immobilien den tatsächlichen aktuellen Marktwert herauszufinden, den sogenannten Verkehrswert. Überdies werden die Höhen individueller Vermögen in Österreich derzeit nur unzureichend erfasst.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer – auch sie wurde im Jahr 2008 abgeschafft – gilt weithin als weniger kapitalfeindlich als die Vermögenssteuer. Der Grund: Es wird kein aktuelles Vermögen besteuert, das sich jemand unter Umständen hart erarbeitet hat – sondern ein solches, das leistungslos hinzukommt, in Form einer Erbschaft oder Schenkung. Auch hier enthalten die gängigen Konzepte Untergrenzen. Der SPÖ-Vorschlag für Erbschaften sieht etwa so aus:

  • Eine halbe bis eine Million Euro netto (abzüglich Schulden): steuerfrei
  • Eine bis fünf Millionen Euro: 25 Prozent
  • fünf bis zehn Millionen Euro: 30 Prozent
  • mehr als zehn Millionen Euro: 35 Prozent

Bei der Erbschaftssteuer gäbe es dasselbe Problem mit der Feststellung der Verkehrswerte wie bei der Vermögenssteuer. Sie einzuheben wäre allerdings deutlich leichter, da Erbschaften und Schenkungen üblicherweise vor Behörden und mit Notaren abgewickelt werden.

Millionärssteuer

Die Millionärssteuer ist ein politisches Schlagwort, mit dem – je nach Debatte – unterschiedliche Formen von Erbschafts- oder Vermögenssteuern gemeint sein können. Wenn also von Millionärssteuern die Rede ist, gilt vor allem eines: genau hinhören.

Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer, eigentlich Körperschaftsteuer (KÖSt), ist die Steuer auf Unternehmensgewinne. Streng genommen hat sich nichts mit den obigen Steuerkonzepten zu tun, wird aber gern mit ihnen in einem Atemzug genannt. Die KÖSt beträgt, unabhängig von der Höhe des Gewinns, 25 Prozent. Im Zuge des internationalen Steuerwettbewerbs um Unternehmensansiedlungen wurde sie in den vergangenen Jahrzehnten stark abgesenkt. Eine Progression bei der KÖSt gibt es nicht – die Steuer wird also nicht höher, wenn bei einem Unternehmen der Profit ansteigt. Im Zuge der ökosozialen Steuerreform im Jahr 2022 wurde beschlossen, den KÖSt-Satz ab 2023 etappenweise auf 23 Prozent zu senken.

Übergewinnsteuer

Auch das ist ein politisches Schlagwort. Es bedeutet, dass Unternehmen, die aufgrund äußerer Umstände temporär besonders hohe Profite machen, entsprechend höhere Steuern zahlen. Wegen der Energiekrise wurde das auf EU-Ebene vergangenen Oktober für Energiekonzerne beschlossen. Genau genommen handelt es sich um zwei Steuern:

  • Der "Solidaritätsbeitrag": gedacht für fossile Erzeuger und etwa Ölraffinerien. Wenn deren Gewinne 2022 und 2023 zu 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen, werden sie zu 33 Prozent abgeschöpft.
  • Die "Erlösobergrenze" für Stromerzeuger: Sie betrifft erneuerbare Energien. Wenn Produzenten im ersten Halbjahr 2023 mehr als 180 Euro pro Megawattstunde verkauftem Strom lukrieren, wird alles darüber abgeschöpft. (Joseph Gepp, Andreas Danzer, 5.4.2023)